Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchte, Kennzeichenleuchte und Innenleuchte. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" behandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie zum Beispiel in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger als herkömmliche Glühlampen und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Alkohol oder Spiritus entfernen.
Magnetschalter prüfen/ersetzen
Glühlampen auswechselnStarten mit einer Fremdbatterie
Starten mit einer Fremdbatterie
Schließen Sie das rote Kabel an den (+)
Pol der entladenen Batterie A und dann an
den (+) Pol der Hilfsbatterie B an.
Schließen Sie ein Ende des grünen
oder
schwarzen Kabels an den (-) Pol der
Hilfsbatterie B an.
Schließen Sie da ...
Erläuterung Stromlaufplan
Darstellung einer modell- oder ausstattungsabhängigen
Variante
Darstellung einer teilweise dargestellten Steckverbindung
Darstellung einer kompletten Steckverbindung
Darstellung einer festen Verbindung
Bauteilnummer
Kabelnummer
Nummer der Steckverbindung
Sicherung ...
Batterie entlädt sich selbständig
Je nach Fahrzeugausstattung addiert sich zur natürlichen Selbstentladung der
Batterie auch die Stromaufnahme der verschiedenen Steuergeräte im Ruhezustand.
Daher sollte die Batterie in einem abgestelltem Fahrzeug spätestens alle 6
Wochen nachgeladen werden. Wenn der Verdacht a ...