Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchte, Kennzeichenleuchte und Innenleuchte. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" behandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie zum Beispiel in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger als herkömmliche Glühlampen und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Alkohol oder Spiritus entfernen.
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Regeln zur Reifenpflege
Generell gilt, daß Reifen sozusagen ein "Gedächtnis" haben und unsachgemäße
Behandlung - dazu zählt beispielsweise auch schnelles oder häufiges Überfahren
von Bordsteinoder Schienenkanten - oft erst viel später zu Reifenpannen führt.
Reifen reinige ...
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Zeitweise Anzeige im speziellen Fenster.
Kleines mittleres Anzeigenfeld
im Kombiinstrument Typ 2
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