Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchte, Kennzeichenleuchte und Innenleuchte. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" behandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie zum Beispiel in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger als herkömmliche Glühlampen und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Alkohol oder Spiritus entfernen.
Magnetschalter prüfen/ersetzen
Glühlampen auswechselnProgrammierung
Verschiedene Wischfunktionen sind mit
Automatikschaltung erhältlich wie die
Optionen:
Frontscheibenwischer mit Wischautomatik,
Heckscheibenwischer mit Einschaltautomatik
beim Einlegen des Rückwärtsgangs.
Ausführung ohne Wischautomatik
Ausführung ohne Wischauto ...
Auslösen der Alarmanlage
Bei Auslösen des Alarms ertönt die
Sirene für die Dauer von dreißig Sekunden,
während gleichzeitig die Fahrtrichtungsanzeiger
blinken.
Die Schutzfunktionen bleiben bei
bis zu elf nacheinander erfolgenden
Auslösevorgängen der Alarmanlage
aktiv.
Beim Entr ...
Lenkradverstellung
Lenkradverstellung
Ziehen Sie bei stehendem Fahrzeug
den Hebel, um das Lenkrad zu
entriegeln.
Stellen Sie Höhe und Tiefe ein, um
Ihre Fahrposition entsprechend anzupassen.
Drücken Sie den Hebel wieder ein,
um das Lenkrad zu arretieren.
Aus Sicherheitsgründen darf das ...