Sie blockiert gleich beim Ausschalten der Zündung das Steuersystem des Motors und verhindert bei einem Aufbruch des Fahrzeugs, dass dieses gestartet wird.
Der Schlüssel enthält einen elektronischen Chip mit einem speziellen Code. Beim Einschalten der Zündung muss der Code identifiziert werden, damit sich das Fahrzeug starten lässt.
Bei einer Funktionsstörung startet Ihr Fahrzeug nicht.
Lassen Sie sich von einem Vertreter des PEUGEOTHändlernetzes oder einer qualifizierte Werkstatt beraten.
Fahren mit verriegelten Türen kann im Notfall für die Rettungskräfte den Zugang zum Fahrgastraum erschweren.
Ziehen Sie aus Sicherheitsgründen (Kinder an Bord) den Schlüssel ab, auch wenn Sie das Fahrzeug nur für kurze Zeit verlassen.
Nehmen Sie keinerlei Änderung an der elektronischen Anlasssperre vor.
Die Hochfrequenz-Fernbedienung ist hochempfindlich. Sie sollten deshalb nicht mit der Fernbedienung in der Tasche hantieren, weil das Fahrzeug auf diese Weise unbemerkt entriegelt werden könnte.
Betätigen Sie die Tasten der Fernbedienung möglichst nicht außerhalb der Reichweite des Fahrzeugs. Sie könnte dadurch funktionsuntüchtig werden und müsste in diesem Fall reinitialisiert werden.
Reinitialisierung
der Fernbedienung
TürenErste Schritte
ALLGEMEINE FUNKTIONEN
EIN / AUS
Nach dem Abstellen des Motors funktioniert das Autoradio nur
noch ca. 30 Minuten, damit sich die Batterie nicht entlädt.
LAUTSTÄRKEREGELUNG
Lautstärke und Klang lassen sich mit den Bedienungstasten des
Autoradios regeln.
Drücken Sie ...
Warnblinker
Gleichzeitiges Aufl euchten der Blinker,
um andere Verkehrsteilnehmer bei einer
Panne, beim Abschleppen oder bei
einem Unfall zu warnen.
Warnblinker
Durch Drücken dieses Schalters werden
die Blinkleuchten eingeschaltet.
Sie funktionieren auch bei ausgeschalteter
Zündung.
...
Heizung
Heizung
1. Temperaturregelung
Drehen Sie den Regler von blau (kalt) nach
rot (warm), um die Temperatur nach Ihren
Bedürfnissen einzustellen.
2. Regelung der Gebläsestärke
Drehen Sie beim Einschalten der Zündung den
Regler auf eine Ihren Bedürfnissen genügen ...