Das Fahrzeug lässt sich nur von vorn abschleppen.
Wird diese Anweisung nicht beachtet, kann dies zu der Beschädigung von bestimmten Komponenten (Bremsanlage, Getriebe, ...) führen und zum Fehlen der Bremshilfe beim Neustart des Motors.
Benutzen Sie niemals die Kühlertraverse.
Auf den eigenen vier Rädern darf das Fahrzeug nur bei ganz geringem Tempo und nur über eine ganz kurze Distanz abgeschleppt werden (je nach geltender Gesetzgebung).
In allen anderen Fällen muss das Fahrzeug auf einer Abschleppplattform transportiert werden.
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Vergewissern Sie sich, dass das Gewicht des Zugfahrzeugs größer als das des abgeschleppten Fahrzeugs ist.
Der Fahrer muss am Steuer des abgeschleppten Fahrzeugs sitzen.
Das Abschleppen auf Autobahnen und Schnellstraßen ist verboten.
Benutzen Sie beim Abschleppen auf vier Rädern immer eine homologierte Abschleppstange. Die Verwendung von Abschleppseilen oder -gurten ist nicht zulässig.
Beim Abschleppen mit abgestelltem Motor sind Bremskraftverstärkung und Servolenkung nicht mehr wirksam.
In folgenden Fällen ist für das Abschleppen unbedingt professionelle Hilfe hinzuzuziehen:
Thermostatgehäuse aus- und einbauen
Benzinmotor
Ausbau
Kühlmittel ablassen und auffangen. Achtung: Die Kühlflüssigkeit braucht
nicht vollständig abgelassen zu werden. Es reicht, wenn der
Kühlflüssigkeitsspiegel unterhalb vom Thermostatgehäuse liegt, siehe Seite
55.
Stecker ...
Füllstandskontrollen
Überprüfen Sie regelmäßig die nachstehenden
Füllstände und füllen Sie falls erforderlich
außer bei anderslautenden Angaben die betreffenden
Betriebsstoffe nach.
Lassen Sie bei stark abgesunkenem Füllstand
den betreffenden Kreislauf von einem Vert ...
Auslösen der Alarmanlage
Bei Auslösen des Alarms ertönt die
Sirene für die Dauer von dreißig Sekunden,
während gleichzeitig die Fahrtrichtungsanzeiger
blinken.
Die Schutzfunktionen bleiben bei
bis zu elf nacheinander erfolgenden
Auslösevorgängen der Alarmanlage
aktiv.
Beim Entr ...