Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchte, Kennzeichenleuchte und Innenleuchte. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" behandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie zum Beispiel in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger als herkömmliche Glühlampen und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Alkohol oder Spiritus entfernen.
Magnetschalter prüfen/ersetzen
Glühlampen auswechselnArmlehne hinten
Komfortzubehör und Staumöglichkeit
für die Insassen hinten.
Klappen Sie die Armlehne herunter,
um den Sitzkomfort zu erhöhen.
Heben Sie den Deckel, um an das
Staufach in der Armlehne zu gelangen.
Es enthält eine Ablage, zwei Dosenund
zwei Stifthalter. ...
Kühlmittelregler (Thermostat) aus- und einbauen
Der Kühlmittelregler (Thermostat) öffnet mit zunehmender Erwärmung des Motors
den großen Kühlmittelkreislauf. Bleibt der Thermostat durch einen Defekt
geschlossen, wird der Motor zu heiß. Erkennbar ist das an einer im roten
Anzeigebereich stehenden Kühlmi ...
Einbaumöglichkeiten der mit dem sicherheitsgurt befestigten kinde
Gemäß den europäischen Vorschriften gibt Ihnen diese Tabelle Auskunft über
die Möglichkeiten zum Einbau von
Kindersitzen, die sich mit dem Sicherheitsgurt befestigen lassen und als
Universalsitze (a) je nach Gewicht des
Kindes und Platz im Fahrzeug zugelassen sind.
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