Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchte, Kennzeichenleuchte und Innenleuchte. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" behandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie zum Beispiel in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger als herkömmliche Glühlampen und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Alkohol oder Spiritus entfernen.
Magnetschalter prüfen/ersetzen
Glühlampen auswechselnDiebstahlsicherung
Elektronische Anlasssperre
Der Schlüssel enthält einen elektronischen
Chip mit einem speziellen
Code. Beim Einschalten der Zündung
muss der Code identifi ziert werden, damit
sich das Fahrzeug starten lässt.
Die elektronische Anlasssperre blockiert
einige Sekunden nach de ...
Starthilfe
Bei der Starthilfe mit einem Starthilfekabel sind einige Punkte zu beachten.
Achtung: Werden die vorgeschriebenen Anschlußhinweise nicht genau eingehalten,
besteht die Gefahr der Verätzung durch austretende Batteriesäure. Außerdem
können Verletzungen oder Schä ...
Kraftstoff tanken
Ein Aufkleber an der Innenseite der Tankklappe gibt Ihnen
Auskunft über die für Ihren Motor zu verwendende
Art von Kraftstoff. Vor der Befüllung mit Alternativkraftstoffen-
z.B. Biodiesel/Rapsmethylester- sind unbedingt
die gültigen Herstellervorgaben zu beachten.
Es mü ...